Die Landeskirche ist die staatskirchenrechtliche Organisation der römisch-katholischen Kirche.
Die Römisch-katholische Landeskirche des Kantons Basel-Landschaft ist die staatskirchenrechtliche Organisation der römisch-katholischen Einwohnerinnen und Einwohner und der römisch-katholischen Kirchgemeinden des Kantons Basel-Landschaft. Sie ist als anerkannte Landeskirche eine öffentlich-rechtliche Körperschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit (§ 1 der Verfassung der Landeskirche und § 136 Absatz 2 der Kantonsverfassung).