Der Kirchgemeinderat - das Präsidium ist zur Zeit vakant
Der Kirchgemeinderat besteht aus 3 bis 7 Mitgliedern, die Gemeindeleitung ist von Amt wegen Mitglied.
Er ist die oberste, planende, leitende und vollziehende Behörde der Kirchgemeinde und stellt dem Seelsorgeteam die notwendigen Mittel zur Verfügung, bereitet die Kirchgemeindeversammlungen vor und setzt deren Entscheidungen um. Er ist verantwortlich für die Verwaltung des Vermögens der Kirchgemeinde, die Gebäude und deren Unterhalt, sowie für die Anstellung und Besoldung des Personals.